Photovoltaik-Förderungen der KfW seit Mai 2013 in Kraft

Die Ziele, die sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Nutung der erneuerbaren Energien auf die Fahnen geschrieben hat, sind sehr hoch. Ohne spezielle Förderungen gibt es kaum Chancen, sie auch wirklich erreichen zu können. Nachdem die Lukrativität neuer Solaranlagen durch die schrittweise Reduzierung der garantierten Einspeisevergütungen kräftig gelitten hat, liegt ein neuer Förderschwerpunkt nun bei den Speichersystemen. Ein Beweis ist das Förderprogramm der KfW mit der Programmnummer 275.

Die Inhalte des Programms "Erneuerbare Energien Speicher"

Im Fokus steht hier die Einbindung stationärer Batteriespeichersysteme, die mit einer Photovoltaikanlage gekoppelt werden, die mit dem Elektronetz verbunden ist. Damit möchte man einen der Nachteile beseitigen, die Solaranlagen bisher hatten: Sie produzieren zeitweise mehr Strom, als verbraucht wird. Mit den Batteriespeichersystemen können die Überproduktionen von Strom deponiert und mit diesen Reserven Zeiten einer unter dem Bedarf liegenden Produktion von Solarstrom gepuffert werden. Die Förderung erfolgt auf zwei Wegen, zu denen einerseits zinsgünstige Kredite der KfW gehören. Andererseits gewährt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Tilgungszuschüsse. Auch eine Koppelung mit ERP-Maßnahmen sowie die Kombination mit anderen KfW-Investitionskrediten sind bei dieser Förderung denkbar.

Wer und was kann über das Programm 275 gefördert werden?

Ein klares Plus dieser speziellen Solarförderung ist, dass es sich an Unternehmen und Privatpersonen richtet. Auch von Landwirten, gemeinnützigen Institutionen und Freiberuflern kann es in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind die Hersteller von förderfähiger Solartechnik sowie die Kommunalverwaltungen und die in ihrem Besitz befindlichen Unternehmen.

Förderfähig im Sinne dieses KfW-Programms sind neu zu errichtende Anlagen, die mit einem Batteriespeichersystem ausgestattet werden. Die gute Nachricht für Besitzer einer bereits in Betrieb befindlichen Photovoltaik-Anlage ist, dass die Förderung auch für die Nachrüstung mit einem Speichersystem in Anspruch genommen werden kann. Die Nachrüstung wird in den Fördervoraussetzungen so deklariert, dass mindestens sechs Monate zwischen der Inbetriebnahme der Solaranlage und der Ergänzung mit einem Batteriespeichersystem liegen müssen. Positiv ist auch der Fakt, dass eine Förderung auch dann erfolgen kann, wenn nicht die gesamte von der Solaranlage erzeugte Menge an Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Welche Arten von Solaranlagen sind förderfähig?

Das Förderprogramm zu den Speichersystemen zielt auf kleine und mittlere Anlagen ab, bei denen eine Leistung von 30 kWp nicht überschritten wird. Pro Photovoltaikanlage kann nur ein zu installierendes Speichersystem gefördert werden und sie müssen sich auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Hinzu kommt eine Bindung von fünf Jahren an einen zweckbestimmten Betrieb. Gebrauchte Solaranlagen, Prototypen sowie vom Nutzer in Eigenbau errichtete Solaranlagen und Batteriespeichersysteme sind von der Förderung nach dem KfW-Programm 275 ausgeschlossen.

Der Hersteller der Batteriespeichersysteme muss für die Inanspruchnahme der Förderung eine Garantie von sieben Jahren für einen Zeitwertersatz geben. Der Antragsteller muss die technischen Unterlagen im Rahmen des Antrags offen legen und nachweisen, dass das System von einem Experten als ordnungsgemäß nach den aktuell gültigen Normen errichtet abgenommen worden ist.